FAQ
Eine Platzanfrage erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Fachkräfte des Jugendamts stimmen mit Ihnen und uns den Hilfebedarf ab und beantragen entsprechende Hilfen zur Erziehung. Der genaue Ablauf wird individuell mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten geklärt.
Platzanfragen werden üblicherweise vom Jugendamt gestellt. Bei ersten Informationsinteressen können sich Eltern oder Erziehungsberechtigte zunächst auch direkt an uns wenden, um ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.
Die Kosten für Hilfen zur Erziehung gemäß dem deutschen Kinder‑ und Jugendhilferecht (§ SGB VIII) übernimmt in der Regel das zuständige Jugendamt, sofern eine Hilfe bewilligt wurde.
Für Sorgeberechtigte können – abhängig von der individuellen Einkommenssituation – gesetzlich geregelte Kostenbeiträge anfallen. Diese werden direkt vom Jugendamt geprüft und festgelegt.
Unsere Angebote richten sich an Kleinstkinder, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Je nach Hilfeform – ambulant oder stationär – variieren die Altersgruppen; genaue Informationen geben wir gern im persönlichen Gespräch oder unter den einzelnen Wohngruppen unseres Trägers.
Wir bieten verschiedene Hilfen zur Erziehung an, darunter:
Ambulante Hilfen wie Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe und betreutes Einzelwohnen (§ 30, § 31, § 34 SGB VIII)
Stationäre Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Diese Angebote werden individuell an den Bedarf der Familien angepasst.
Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Jugendamt, den Betroffenen und den Mitarbeitenden festgelegt und regelmäßig überprüft.
Eltern sind wichtige Partner in der Hilfeplanung. Wir streben eine enge Zusammenarbeit an, die je nach Hilfeform regelmäßige Gespräche, Beteiligung am Alltag und gemeinsame Entwicklungsziele umfasst. Dabei wird auch auf den Erhalt familiärer Bindungen und die Unterstützung der Erziehungsverantwortung großer Wert gelegt.
In unseren stationären Wohngruppen erleben Kinder und Jugendliche einen strukturierten Alltag mit pädagogischer Begleitung, Schul‑ oder Ausbildungsunterstützung, Freizeitaktivitäten und individueller Förderung. Gleichzeitig wird ein Umfeld geschaffen, das Geborgenheit und persönliche Entwicklung ermöglicht.
Grundsätzlich werden Hilfen zur Erziehung nach § SGB VIII über das Jugendamt beantragt und finanziert. Für erste Informationsgespräche oder Beratungen können sich Eltern oder Sorgeberechtigte aber auch direkt an uns wenden.
Das Ziel jeder Hilfe ist es, eine langfristig stabile Perspektive für das Kind oder den Jugendlichen zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Jugendamt, den Eltern und den jungen Menschen wird im Hilfeplanverfahren regelmäßig geprüft, welche Entwicklungsschritte erreicht wurden und wie die Zukunft gestaltet werden kann. Je nach Situation kann die Hilfe mit einer Rückführung in die Familie, einem Übergang in eine andere Hilfeform, dem Wechsel in ein eigenständigeres Wohnsetting oder dem Übergang in ein selbstständiges Leben enden. Der Prozess wird pädagogisch begleitet und sorgfältig vorbereitet.